Pressemitteilung
CDU/UFR-Fraktion lehnt Mehrbelastungen für Bürger im Zuge einer Grundsteuer B Erhöhung kategorisch ab
Die CDU/UFR-Fraktion lehnt die geplante Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 450 auf 520% sowie perspektivisch auf 580% im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/23 kategorisch ab, erklärt die Fraktionsvorsitzende Chris Günther.
„Eine weitere Erhöhung würde nicht nur Hauseigentümer, sondern auch jeden einzelnen Mieter treffen, da die Grundsteuer B über die Nebenkosten weitergereicht wird. Diese Erhöhung kommt zu einer Unzeit. Schon jetzt ist die gesamtwirtschafte Lage für jeden Einzelnen in Folge von Corona und des Ukraine-Krieges durch steigende Kaufpreise, Energie- und Lebenserhaltungskosten deutlich spürbar.
In Anbetracht dieser zusätzlichen Mehrbelastungen ist für uns eine Grundsteuer B Erhöhung nicht akzeptabel,“ argumentiert Günther.
Die beabsichtige Erhöhung soll zur Refinanzierung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes sowie zur Deckung des allgemeinen Haushaltsdefizites von 30 Mio. EUR dienen.
„Wofür wir überhaupt kein Verständnis haben ist ein zusätzlicher Stellenaufwuchs in der Stadtverwaltung! Für die Jahre 2022 und 2023 sollen insgesamt 75 neue Stellen geschaffen werden, u.a. im OB-Büro. Das kann man den Einwohnerinnen und Einwohnern Rostocks nicht mehr vermitteln! Durch einen fokussierten Einsatz von vorhandenen Personalressourcen, einem gezielten Qualifizierungsmanagement und durch vielfältige Digitalisierungsmöglichkeiten hätte man auf diese Stellen verzichten müssen!
Ab dem 01.01.2025 tritt eine neue bundesweite Grundsteuerreform in Kraft. Dabei soll der Hebesatz durch Städte und Gemeinde so angepasst werden, dass die Grundsteuer möglich aufkommensneutral ist. Der Bund versucht zu entlasten und wir erhöhen die Kosten durch die Hintertür. Die Bürgerinnen und Bürger über Gebühr zu belasten ist völlig verfehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Grade
Geschäftsführerin
CDU/UFR-Fraktion der Bürgerschaft
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock