Klargestellt

26.02.2016 11:15

Immer wieder lese ich auf Facebook, dass die Menschen den OB Roland Methling für gewisse Entscheidungen verantwortlich machen. Dabei ärgert mich, dass diese Menschen mit ihrem Halbwissen Stimmung machen. Aus diesem Grund fühle ich mich beinahe genötigt, etwas Aufklärung zu betreiben :

  1. Der OB ist (parteiloser) Chef der Verwaltung.
  2. Grundlegende Entscheidungen für die Stadt trifft die Bürgerschaft durch Beschluss, NICHT der OB.
  3. Der OB als Chef der Verwaltung hat diese Beschlüsse zu prüfen und umzusetzen.
  4. Ergibt die Prüfung, dass Beschlüsse unrechtmäßig gefasst wurden, MUSS er in Wiederspruch gehen.
  5. Verantwortlich für Entscheidungen ist immer die Bürgerschaft mit ihren demokratisch gewählten Mandatsträgern.
  6. Beschlüsse kommen nur zustande, wenn sie von den Mandatsträgern mehrheitlich abgestimmt wurden.
  7. Die Parteien und Wählerbündnisse in der Bürgerschaft sind damit verantwortlich für grundlegende Entscheidungen, NICHT der OB.

J.-Henrike Pfeil
Vorsitzende UFR

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