Mitgliedschaft

Wer an der Entwicklung unserer Hansestadt Rostock interessiert ist und aktiv sachbezogen mitwirken möchte, ist bei den unabhängigen Bürgern FÜR Rostock (UFR) genau richtig.   

Mitglied können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen werden.

Zur Erlangung der Mitgliedschaft kann ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen bedarf die Mitgliedschaft  der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Vorstand die Aufnahme beschlossen und dies dem neuen Mitglied mitgeteilt hat.

Mitglieder entrichten einen Beitrag von 5 €/Monat. Um auch Bürgern, die kein Arbeitsendgeld beziehen, die Möglichkeit der Mitarbeit zu geben, haben wir einen reduzierten Beitrag von 3 €/Monat in unsere Beitragsbestimmungen aufgenommen (Azubis, Studenten, Transferempfänger und Rentner).

Mitglieder können, nach Erfüllung aller kommunalrechtlichen Eignungsvorschriften, in Ausschüssen, Beiräten, Aufsichtsräten und Ortsbeiräten mitarbeiten oder einfach nur die aktiven Mandatsträger unterstützen.

 

Mitglieder im Kommunalwahlkampf 2019